AKTUELLES

NEUE KRITERIEN FÜR DIE VERGABE DER BERECHTIGUNGSKARTEN

Liebe Kundinnen und Kunden der Braunschweiger Tafel,

ab dem 19.02.2024 gelten neue Kriterien für die Vergabe von Berechtigungskarten für die Braunschweiger Tafel.

  • Der Aufnahmestopp gilt weiterhin.
  • Alle Berechtigungskarten sind maximal ein Jahr gültig.
  • Es wird nur eine Berechtigungskarte pro Haushalt ausgestellt.
  • Für die Ausstellung einer Karte müssen immer mitgebracht werden:

    1. Ausweisdokument (Personalausweis/Pass/Aufenthaltstitel)
    2. Nachweis über die finanzielle Situation (Leistungsbescheid)
    3. Die aktuelle Berechtigungskarte 

  • Bei Rente, geringem Einkommen, ergänzendem Bürgergeld, ergänzender Sozialhilfe, Wohngeld, AsylbLG, ALG I, Kinderzuschlag, Elterngeld, Krankengeld und BAföG zusätzlich:

    4. Mietvertrag (mit Angaben zur Höhe der Gesamtmiete)
    5. Aktuelle Kontoauszüge aller Personen (mindestens ein vollständiger Monat)

Kartenvergabe

  • Liegt Ihr letzter Tafelbesuch länger als ein Jahr zurück, wird Ihre Berechtigung nicht verlängert.

  • Liegt Ihr letzter Tafelbesuch nicht länger als ein Jahr zurück, kann Ihre Berechtigung unter folgenden Kriterien verlängert werden:

    Beziehen Sie: Rente, geringes Einkommen, ergänzendes Bürgergeld, ergänzende Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG, ALG I, Kinderzuschlag, Elterngeld, Krankengeld oder BAföG wird Ihre Berechtigung um maximal ein Jahr verlängert. (Die Berechnung für die Berechtigung orientiert sich an den Regelbedarfssätzen des Jobcenters aus dem Jahr 2023.)

    oder

    Beziehen Sie: Bürgergeld oder Sozialhilfe und haben keine weiteren Einkünfte, wird Ihre Berechtigung um die restliche Zeit verlängert, bis die maximale Gültigkeit von einem Jahr – seit Ausstellung ihrer aktuellen Berechtigungskarte –erreicht ist. Danach wird Ihre Berechtigung nicht weiter verlängert.

Bürgergeld / Sozialhilfe – Beispiel 1: 

Ihre aktuelle Berechtigungskarte wurde am 15.06.2023, mit der Gültigkeit von einem Jahr, ausgestellt. Die Karte ist also bis zum 15.06.2024 gültig. Da die maximale Gültigkeit von einem Jahr bereits erreicht wurde, wird Ihre Berechtigung nicht weiter verlängert.

Bürgergeld / Sozialhilfe – Beispiel 2: 

Ihre aktuelle Berechtigungskarte wurde am 15.06.2023, mit einer Gültigkeit von 6 Monaten, ausgestellt. Die Karte ist also bis zum 15.12.2023 gültig. Da die maximale Gültigkeit von einem Jahr noch nicht erreicht wurde, wird Ihre Berechtigung bis zum 15.06.2024 verlängert. Danach ist die maximale Gültigkeit von einem Jahr erreicht und Ihre Berechtigung wird nicht weiter verlängert.

Vorstand der Braunschweiger Tafel e. V.

ACHTUNG: Neue Adresse der Kartenausgabe 

Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde
St. Andreas-Petri

Lange Straße 33
38100 Braunschweig 

Das Büro befindet sich im Erdgeschoss und ist barrierefrei. 

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Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 10 – 12 Uhr.

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