Grundlage für eine Berechtigung sind festgelegte Einkommensgrenzen, dabei orientieren wir uns an der Armutsgefährdungsgrenze der Weltgesundheitsorganisation.
- Berechtigungskarten haben eine maximale Gültigkeit von einem Jahr.
- Die tatsächliche Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem vorgelegten Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, Rente oder Grundsicherung, Lohnabrechnung bei Geringverdienern). Jedoch ebenfalls höchstens ein Jahr.
Neue Berechtigungskarten können in unserem Büro in der Goslarschen Straße 93 beantragt werden.
Dienstag und Donnerstag: 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit:
- Gültiger Personalausweis
- Ausgefüllter Datenerhebungsbogen (als pdf auf unserer Homepage verfügbar)
- Einkommensnachweis oder aktueller Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, Rente, Grundsicherung)

Den Antrag für die Berechtigungskarte können Sie unter folgendem Link herunterladen:
Vorstand der Braunschweiger Tafel e. V.
ACHTUNG: Neue Adresse der Kartenausgabe ab dem 07.04.2026
Adresse:
Braunschweiger Tafel e.V.
Goslarsche Straße 93
38118 Braunschweig
Öffnungszeiten der Berechtigungskartenvergabe:
dienstags und donnerstags
von 14:30 Uhr – 16:30 Uhr