AKTUELLES

HALTBARKEIT DER AUSGEGEBENEN LEBENSMITTEL

Von uns ausgegebene verpackte Lebensmittel mit einem bereits überschrittenen Mindesthaltbarkeitstermin sind regelmäßig auch nach dessen Überschreitung noch unbedenklich eine gewisse Zeit genießbar.


Bitte beachten Sie aber: Wir als Braunschweiger Tafel können generell keinerlei Gewähr für die Genießbarkeit der ausgegebenen Lebensmittel übernehmen. Die Verwendung der Lebensmittel liegt daher ausschließlich in Ihrem Risiko- und Verantwortungsbereich als Empfänger!

Bitte prüfen Sie daher die Ware sorgfältig vor der Verarbeitung und dem Verzehr.

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