Von uns ausgegebene verpackte Lebensmittel mit einem bereits überschrittenen Mindesthaltbarkeitstermin sind regelmäßig auch nach dessen Überschreitung noch unbedenklich eine gewisse Zeit genießbar.
Bitte beachten Sie aber: Wir als Braunschweiger Tafel können generell keinerlei Gewähr für die Genießbarkeit der ausgegebenen Lebensmittel übernehmen. Die Verwendung der Lebensmittel liegt daher ausschließlich in Ihrem Risiko- und Verantwortungsbereich als Empfänger!
Bitte prüfen Sie daher die Ware sorgfältig vor der Verarbeitung und dem Verzehr.