AKTUELLES

NEUE KRITERIEN FÜR DIE VERGABE DER BERECHTIGUNGSKARTEN

Liebe Kundinnen und Kunden der Braunschweiger Tafel,

ab dem 07.04.2026 gelten neue Kriterien für die Vergabe von Berechtigungskarten:

  • Alle Berechtigungskarten sind ein Jahr gültig.
  • Es wird nur eine Berechtigungskarte pro Haushalt ausgestellt.

Für die Ausstellung einer Berechtigungskarte müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ein vollständig ausgefüllter Antrag
  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
  • Einen aktuellen Leistungsnachweis (Lohnabrechnung, Bürgergeld-, Renten-, Wohngeldbescheid usw.)

Voraussetzung für den Erhalt von Lebensmitteln von der Braunschweiger Tafel ist, dass das monatliche Einkommen unter der in Deutschland geltenden Armutsgefährdungsgrenze liegt. Dabei orientieren wir uns an international anerkannten Kriterien zur Armutsdefinition, wie sie unter anderem von der WHO herangezogen werden.


Den Antrag für die Berechtigungskarte können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Formular.pdf

Vorstand der Braunschweiger Tafel e. V.

ACHTUNG: Neue Adresse der Kartenausgabe ab dem 07.04.2026

Adresse:

Braunschweiger Tafel e.V.
Goslarsche Straße 93
38118 Braunschweig

Öffnungszeiten der Berechtigungskartenvergabe: 
dienstags und donnerstags
von 14:30 Uhr – 16:30 Uhr

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